Finanzen
- Separate Treuhandkonten pro Objekt
- Treuhänderische Verwaltung der Wohngelder nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Geschäftsführung
- Termingerechte Wohngeldabrechnung mit klarem Überblick über die Erhaltungsrücklage des Objekts und jeder Wohnung
- Begleitung von Belegprüfungen (üblicherweise einmal jährlich; Konteneinsicht jederzeit ohne Anmeldung)
- Auf Wunsch Mieterabrechnung für vermietete Einheiten (gegen separate Berechnung)
- Rechtzeitige jährliche Einzelwirtschaftspläne
- Führung der Korrespondenz und des Rechnungswesens, Rechnungskontrolle
